Bewerbungsplattform

Sie sind am Ziel. Sie haben alle Prüfungen bestanden und sind als Arzt in Deutschland zugelassen. Nun werden Sie an den Ort Ihres neuen Arbeitsplatz als Arzt in einem Krankenhaus umziehen und Ihre Arbeit beginnen. Den Arbeitsvertrag mit einer deutschen Klinik haben Sie ja bereits am Anfang des Programms erhalten. Medical Bridge Germany unterstützt Sie auch bei diesem Schritt mit Rat und Tat.

Facharzt Ausbildung

Aber Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind noch nicht beendete, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz im Klinikum angetreten haben. Denn dort beginnen Sie Ihre Weiterbildung zum deutschen Facharzt (Berufsbezeichnung “Weiterbildungsassistent”).

Für diese Facharztausbildung können Ausbildungsschritte im Heimatland angerechnet werden, so dass sich die Ausbildung verkürzt.

In Deutschland gibt es 52 medizinische Fachrichtungen und damit wesentlich mehr als in vielen anderen Ländern. Anhand Ihrer Ausbildungsnachweise können wir Sie im Programm einer deutschen Fachrichtung zuordnen.

Normalerweise dauert eine Facharztausbildung 5 oder 6 Jahre. Anrechenbar sind in der Regel maximal 24 Monate, so dass wir in der Regel von einer 5-jährigen Ausbildung zum deutschen Facharzt sprechen.

Gehalt und Steuern

Die deutschen Krankenhausärzte werden in der Regel nach Tarif bezahlt. Dies bedeutet das das Einkommen für angestellte Ärzte in einem übergeordneten Rahmenvertrag verbindlich festgelegt ist.

Das Einstiegsgehalt für einen Krankenhausarzt (“Weiterbildungsassistenten”), der noch kein Facharzt ist,  liegt bei rund 54.000 €. Dazu kommen Zulagen für Nacht- und Wochenendschichten. Diese können durchaus 5.000 – 6.000 € im Jahr zusätzlich ausmachen.

Die meisten Steuern und Abgabe sind sogenannte “Payroll Taxes” für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Einkommensteuer, die automatisch von Ihrem Gehalt einbehalten werden.

Das deutsche Steuersystem honoriert großzügig Familien mit Kindern: Verheiratete Paare mit Kindern zahlen weniger Steuern und das ausgezahlte Gehalt ist höher.

Aber es gibt noch eine Reihe weiterer Sonderregeln, für Ihre Fahrtkosten oder Weiterbildungsgebühren sowie andere Ausgaben, die Ihre Einkommensteuer senken.

Als Faustregel kann man sagen, dass Ledigen etwa 60 % des Gehalts ausgezahlt bekommen, bei Verheirateten mit zwei Kindern sind es ca. 68 % des Gehalts.

Lesen Sie hier mehr über das deutsche Steuersystem
https://en.wikipedia.org/wiki/Taxation_in_Germany